Eine Studienplatzklage Medizin wird mit Abstand am
häufigsten nachgefragt.
Allerdings führt die hohe Nachfrage auch dazu, dass der Anteil der
Klägerinnen und Kläger deutlich höher liegt als die Anzahl der zusätzlichen
Studienplätze. Als Mittel der Wahl hat sich zur Chancenoptimierung bewährt,
mehrere Hochschulen auf Erhalt eines zusätzlichen Studienplatzes in Anspruch zu
nehmen. Unsere Empfehlung lautet, 16 - 20 Hochschulen zu verklagen, um
die Chancen auf den Erhalt eines zusätzlichen Studienplatzes bestmöglich
auszunutzen. Hier ist eine kluge Strategie ebenso wichtig wie eine individuell
an den Mandanteninteressen orientiere Vorgehensweise.
Gerade im Bereich der Studienplatzklage Medizin ist es unerlässlich, nicht nur eine juristische Fachkompetenz vorweisen zu können. Eine Promotion allein ist hier wenig aussagekräftig, sofern Sie nicht deren Titel bzw. Inhalt kennen.
Wir können und werden Ihnen ehrlich sagen, wo Verfahren erfolgversprechend
sind - und wo nicht. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine für Sie optimale
Strategie einschließlich der bestmöglichen Vorauswahl an Hochschulen.
Darüber hinaus bieten wir für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abiturdurchschnitt
bis 2,0 eine Doppelstrategie an: Da sich bei Abiturientinnen und Abiturienten
bis zu einem Abiturdurchschnitt von 2,0 die Chancen auf den regulären Erhalt
eines Studienplatzes in Medizin durch eine geschickte
Rangfolgensetzung der Hochschulen im Rahmen der regulären Bewerbung über hochschulstart beeinflussen lassen,
empfehlen wir unseren Mandantinnen und Mandanten im Gegensatz zu vielen anderen
Kanzleien in solchen Fällen nicht zwangsläufig oder ausschließlich
eine Studienplatzklage - die sie womöglich gar nicht brauchen. Zu unserem Anspruch und
auch zu unserem anwaltlichen Selbstverständnis zählt es, für unsere
Mandantinnen und Mandanten den bestmöglichen Weg zum Erhalt eines
Studienplatzes aufzuzeigen; auch wenn dieser eine Studienplatzklage dann eventuell gar
nicht mehr vorsehen sollte.
Das Beste an der Bewerbungsoptimierung: Die fristwahrenden sog.
„außerkapazitären Zulassungsanträge“ für eine Studienplatzklage sind bereits enthalten. Auf diese Weise können unsere Mandantinnen und
Mandanten mit dem entsprechenden Abiturdurchschnitt von 2,0 oder besser das
Angebot der Bewerbungsoptimierung wahrnehmen und dennoch ganz entspannt
abwarten, ob sie regulär den Studienplatz erhalten. Ist dies nicht der Fall,
ist nichts verloren, da die zur Fristwahrung einer Studienplatzklage notwendigen
außerkapazitären Zulassungsanträge bereits gestellt wurden; die Möglichkeit zur
Durchführung einer Studienplatzklage wird auf diese Weise "konserviert". Ob
im Falle des Nichterhalts dann tatsächlich Studienplatzklagen geführt werden sollen,
bleibt selbstverständlich ganz allein die Entscheidung unserer Mandantinnen und
Mandanten.
Dabei wirkt sich die Steigerung der Erfolgschancen einer Bewerbungsoptimierung nicht nur auf der Ebene der Bewerbung selbst aus, sondern auch auf der Ebene der Studienplatzklage im Rahmen der Verteilung der zusätzlichen Studienplätze.
Diese "Doppelstrategie" ist aus unserer Sicht optimal, da sie die Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes Medizin in Deutschland deutlich steigern kann und zugleich das Entstehen unnötiger Kosten vermeiden hilft.
An den nachfolgend genannten Verfahren waren wir immer beteiligt und haben stellenweise rund 10% aller Antragsteller/-innen vertreten. Hiermit ist jedoch nicht die Aussage verknüpft, dass wir alle Antragsteller/-innen vertreten haben oder dass sämtliche unserer Mandantinnen/Mandanten einen zusätzlichen Studienplatz erhalten haben.
Zu den nachfolgend genannten weiteren Studienplätze kam es durch eine Studienplatzklage von Teipel & Partner Rechtsanwälte, die das bzw. die Verfahren ausschließlich oder ebenfalls geführt haben. In jedem der Verfahren hat unsere Mandantin/unser Mandant den Studienplatz tatsächlich erhalten, es sei denn, Abweichendes geht aus der Formulierung hervor (insbesondere bei Masterplatzklagen).
Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei führen wir Studienplatzklagen zum Erhalt des Studienplatzes in den Studiengängen, Medizin, Zahnmedizin und Psychologie, zudem Masterplatzklagen und Studienplatzklagen in höhere Fachsemester für Medizin und Zahnmedizin (Quereinsteiger).
Wir helfen bei der Optimierung der Zulassungschancen über hochschulstart und nennen Ihnen kostenlos wichtige Kontaktadressen für Studienplätze im europäischen Ausland für Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin. Starten Sie jetzt Ihre Studienplatzklagen und studieren Sie schon bald im Studiengang Ihrer Wahl!